Lizenzbedingungen:
Bitte lesen Sie vorab die Lizenzbedingungen. Diese werden mit dem Bruch des Siegels anerkannt. Vielen Dank für den Kauf dieser CD/DVD/BluRay. Diese CD/DVD/BluRay wurde durch den fotografen24.net erstellt. Alle Fotos wurden mit einer Canon EOS 7D mit 18 Mil. Pixel aufgenommen und eignen sich für Abzüge bis DIN A1 (Poster 59 x 84cm). Alle Videos wurden mit einem Panasonic HDCSD-909 Full HD 3CCD Camcorder im Format AVCHD/MPEG4 mit 1920 x 1080 Pixel 25/50fps aufgenommen. Auf alle Bilder und Videos haben wir unser Copyright. Die Bilder sind mit einem sichtbaren und / oder unsichtbaren Wasserzeichen versehen. Bitte beachten Sie unser Urheberrecht. Das alleinige Recht am Bild / Video obliegt der Firma. Durch Ihren Kauf erwerben Sie die Nutzungsrechte für private Zwecke und nicht kommerzielle Zwecke. Öffentliche Vorführungen, Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen jeglicher Art sind verboten und bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Sollte die Ware trotz sorgfältigster Prüfung nicht in Ordnung sein, wenden Sie sich bitte an die untern angegebene Adresse. Die CD/DVD/BluRay kann im PC oder auf vielen gängigen DVD/BluRay Playern abgespielt werden. Ihr Gerät muss hierfür die Funktion Bilder/ Diashow im JPG Format und das Abspielen von DVD`s/BluRay`s unterstützen. Lesen Sie hierzu in Ihrer Bedienungsanleitung nach. Sollte Ihr Gerät diese Funktionen nicht unterstützen, ist dies kein Mangel der Ware. Eine DVD/BluRay ist zusätzlich mit Musik und Menüs animiert. In einem Unterverzeichnis befinden sich meist die Bilder im Originalformat für eventuelle Abzüge. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Umtausch nur bei nicht gebrochenem Siegel. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Spaß mit den Bildern wünscht Ihnen, Ihr fotograf24.net. Raubkopien oder nicht genehmigte öffentliche Vorführen werden strafrechtlich verfolgt und können mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden! Kopieren = Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt
Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) Auszug: § 22 Recht am eigenen Bilde Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Der Schutzbereich erstreckt sich nach § 22 S. 1 nicht auf das Herstellen von Bildnissen, sondern nur auf deren Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Geschützt ist nicht das Foto als solches (Fotomaterial), sondern die äußere Erscheinung des Abgebildeten als Ausdruck seines Wesens und seiner Persönlichkeit.
§ 23 Ausnahmen zu § 22 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
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Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
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Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
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Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
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Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Nach § 23 gilt bei "Personen der Zeitgeschichte" kein Zustimmungserfordernis. Foto- und Filmaufnahmen solcher Personen dürfen ohne deren Einverständnis im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verbreitet werden. Der Bereich der Zeitgeschichte ist grundsätzlich weit zu verstehen; er umfasst alles, was bei der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit findet.
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